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DJ EngaL | Hochzeits- & Event-DJ in Leipzig
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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Für DJ-Leistungen von DJ EngaL bei Hochzeiten, Geburtstagen, Jugendweihen, Vereins- und Firmenfeiern.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über DJ-Leistungen und den Einsatz von Ton- und Lichttechnik zwischen DJ EngaL (nachfolgend „DJ“) und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Veranstalter“).

(2) Vertragspartner ist:
DJ EngaL, Inhaber Patrick Engefehr
c/o flexdienst – #21411
Kurt-Schumacher-Straße 74
67663 Kaiserslautern
E-Mail: booking@djengal.de

(3) Abweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn der DJ ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Absprachen im Angebot gehen diesen AGB vor.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Anfragen über die Website, per E-Mail, WhatsApp, Telefon oder über Plattformen (z. B. Kleinanzeigen) sind unverbindlich. Der DJ schickt daraufhin ein schriftliches Angebot per E-Mail.

(2) Das Angebot ist 14 Tage gültig, sofern darin nichts anderes steht. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter das Angebot innerhalb dieser Frist annimmt – über das Formular „Angebot annehmen“ auf djengal.de (mit Bestätigung dieser AGB) oder per E-Mail in Textform.

(3) Der DJ bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail. Der Termin ist ab Zahlungseingang der Anzahlung (§ 3 Abs. 2) fest für den Veranstalter reserviert.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gilt der im Angebot genannte Gesamtpreis. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG berechnet der DJ keine Umsatzsteuer; alle Preise sind Endpreise. Innerhalb von Leipzig fallen keine Fahrtkosten an; außerhalb werden sie wie im Angebot angegeben berechnet.

(2) Nach Vertragsschluss erhält der Veranstalter eine Anzahlungsrechnung über 20 % des Gesamtpreises, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

(3) Der Restbetrag ist per Überweisung so zu zahlen, dass er spätestens am Veranstaltungstag auf dem Konto des DJs eingegangen ist. Nach Absprache ist auch Barzahlung am Veranstaltungstag gegen Quittung möglich.

(4) Verlängert der Veranstalter die Spielzeit vor Ort, wird jede angefangene Stunde mit dem im Angebot genannten Stundensatz berechnet und nach der Veranstaltung abgerechnet, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

§ 4 Absage durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter kann den Vertrag jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail) kündigen. In diesem Fall behält der DJ den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB). Stattdessen kann der DJ eine Pauschale verlangen, die sich nach dem Zeitpunkt der Absage richtet:

Absage beim DJ eingegangenPauschale vom Gesamtpreis
mehr als 90 Tage vor der Veranstaltung10 %
90 bis 31 Tage vorher30 %
30 bis 8 Tage vorher50 %
7 bis 3 Tage vorher80 %
ab 2 Tage vorher90 %

(2) Bereits gezahlte Beträge werden verrechnet; ein Überschuss wird erstattet. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem DJ kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Wird die Feier nur verschoben, versucht der DJ, den neuen Termin zu ermöglichen. Ist er am neuen Termin frei, werden gezahlte Beträge vollständig übertragen.

§ 5 Ausfall des DJs

(1) Kann der DJ wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht auftreten, informiert er den Veranstalter unverzüglich und bemüht sich nach Kräften, einen gleichwertigen Ersatz-DJ zu den vereinbarten Bedingungen zu vermitteln. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatz besteht nicht; der Veranstalter kann den Ersatz ablehnen.

(2) Findet kein Auftritt statt, erhält der Veranstalter alle bereits gezahlten Beträge vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 7.

§ 6 Pflichten des Veranstalters

(1) Strom: Am DJ-Platz müssen mindestens zwei getrennt abgesicherte Schuko-Steckdosen (230 V, 16 A) bereitstehen, die nicht mit Kühlgeräten oder Küchengeräten geteilt werden.

(2) Platz und Zugang: Benötigt wird eine ebene Fläche von etwa 3 × 2 Metern sowie ein Zugang zum Aufbau ab etwa 90 Minuten vor Beginn. Parkmöglichkeit in der Nähe und eine Ansprechperson vor Ort sind abzustimmen.

(3) Draußen: Bei Feiern im Freien stellt der Veranstalter einen regensicheren, überdachten und standsicheren Platz für DJ und Technik. Droht Gefahr für Personen oder Technik (z. B. Regen, Sturm, Gewitter), darf der DJ die Technik schützen und den Auftritt unterbrechen oder beenden. Der Vergütungsanspruch bleibt dann abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen.

(4) Genehmigungen: Der Veranstalter klärt mit der Location Lautstärke-Vorgaben und Endzeiten und kümmert sich um nötige Genehmigungen. Bei öffentlichen Veranstaltungen meldet er die Musiknutzung bei der GEMA an und trägt die Gebühren. Private Feiern mit persönlich eingeladenen Gästen sind in der Regel nicht GEMA-pflichtig.

(5) Verpflegung: Während der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbau erhält der DJ alkoholfreie Getränke in angemessenem Umfang kostenlos. Essen ist freiwillig.

§ 7 Haftung

(1) Der DJ haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der DJ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Der Veranstalter haftet für Schäden an der Technik des DJs, die er selbst, seine Gäste, das Personal der Location oder von ihm beauftragte Dienstleister schuldhaft verursachen (z. B. umgestoßene Stative, verschüttete Getränke). Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

§ 8 Musik und Ablauf

(1) Musikwünsche, No-Gos und den Ablauf stimmen Veranstalter und DJ im Fragebogen und im Vorgespräch ab. Der DJ richtet sich danach und gestaltet die Musikauswahl im Übrigen nach eigenem Ermessen und der Stimmung vor Ort.

(2) Für Musikrichtungen außerhalb des üblichen Repertoires (z. B. italienische, französische oder spezielle Länderrichtungen) kann ein im Angebot ausgewiesener Aufpreis für Beschaffung und Vorbereitung anfallen.

(3) Der DJ darf Musikwünsche ablehnen, die gegen Gesetze verstoßen oder die Feier erkennbar stören würden.

§ 9 Fotos und Datenschutz

(1) Der DJ verarbeitet personenbezogene Daten nur zur Durchführung des Vertrags. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.

(2) Fotos oder Videos von der Feier nutzt der DJ für Werbung (z. B. Website oder Instagram) nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters. Aufnahmen, auf denen Gäste erkennbar sind, werden ohne deren Einwilligung nicht veröffentlicht.

§ 10 Widerrufsrecht

Verbraucher finden Informationen zum Widerrufsrecht unter Widerrufsrecht. Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Termin vereinbart sind, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Ist der Veranstalter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Leipzig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Fragen zu den Bedingungen? Schreibt mir einfach an booking@djengal.de, bevor ihr das Angebot annehmt.

Stand: Oktober 2026

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